Weil uns die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter am Herzen liegt.
Laut §2, Abs. 1 der Lastenhandhabungsverordnung ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet „geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen, einzusetzen, um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule mit sich bringen, zu vermeiden“.
Sie sind in der Fleischwirtschaft tätig und wollen den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden und die Gesundheit Ihre Mitarbeiter schützen?
Hierfür haben wir das Döner Handling System entwickelt.
Quelle: BGR 229 Arbeiten in der Fleischwirtschaft Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuss "Fleischwirtschaft" der BGZ April 2004
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